{"id":3443,"date":"2019-12-10T10:07:22","date_gmt":"2019-12-10T10:07:22","guid":{"rendered":"http:\/\/mmkalender.de\/?page_id=3443"},"modified":"2019-12-10T10:26:50","modified_gmt":"2019-12-10T10:26:50","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.mmkalender.de\/index.php\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen \u2013 HS Grafik + Druck GmbH &amp; Co. KG<\/p>\n\n\n\n<p><em>Stand: 1. Juli 2019<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><strong>I. Geltungsbereich\/Vertragsschluss<\/strong><br>Auftr\u00e4ge werden ausschlie\u00dflich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgef\u00fchrt. Abweichende Regelungen bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>II. Preise<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die Preisangebote erlangen die Verbindlichkeit erst mit der Best\u00e4tigung des Auftrages durch den Auftragnehmer. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unver\u00e4ndert bleiben, l\u00e4ngstens jedoch einen Monat nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Bei Auftr\u00e4gen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdr\u00fcckliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schlie\u00dfen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten grunds\u00e4tzlich nicht ein.<\/li><li>Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschlie\u00dflich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringf\u00fcgiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.<\/li><li>Skizzen, Entw\u00fcrfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabz\u00fcge, \u00c4nderung angelieferter\/\u00fcbertragener Daten und \u00e4hnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>III. Zahlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die Zahlung hat nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug sofort zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. <\/li><li>Bei au\u00dfergew\u00f6hnlichen Vorleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.<\/li><li>Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht aus\u00fcben.<\/li><li>Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erf\u00fcllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsf\u00e4higkeit des Auftraggebers gef\u00e4hrdet wird, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zur\u00fcckhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verh\u00e4ltnis beruhen. \u00a7 321 II BGB bleibt unber\u00fchrt.<\/li><li>Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in H\u00f6he von 8% \u00fcber dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschlie\u00dflich der Nebenkosten gem. Ziff. II (\u201ePreise\u201c) nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>IV. Lieferung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber \u00fcber, sobald die Sendung an die den Transport durchf\u00fchrende Person \u00fcbergeben worden ist.<\/li><li>Liefertermine sind nur g\u00fcltig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdr\u00fccklich best\u00e4tigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Best\u00e4tigung \u00fcber den Liefertermin der Schriftform. Die Lieferzeit endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verl\u00e4sst oder wegen Versandunm\u00f6glichkeit eingelagert wird. F\u00fcr die Dauer der Pr\u00fcfung der Andrucke, Fertigungsmuster, Lithos usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellung-<br>\nnahme. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbest\u00e4tigung \u00c4nderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Best\u00e4tigung der \u00c4nderungen. F\u00fcr \u00dcberschreitung der Lieferzeit ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich, falls diese durch Umst\u00e4nde, welche der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verursacht werden.<\/li><li>Verz\u00f6gert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus \u00a7 323 BGB nur aus\u00fcben, wenn die Verz\u00f6gerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine \u00c4nderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.<\/li><li>Betriebsst\u00f6rungen \u2013 sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers \u2013 wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt, berechtigen erst dann zur K\u00fcndigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verl\u00e4ngert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verz\u00f6gerung. Eine K\u00fcndigung ist jedoch fr\u00fchestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsst\u00f6rung m\u00f6glich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen F\u00e4llen ausgeschlossen.<\/li><li>Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenst\u00e4nden ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 369 HGB bis zur vollst\u00e4ndigen Erf\u00fcllung aller f\u00e4lligen Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung zu. Vom Auftraggeber beschafftes Material gleichviel welcher Art, ist uns frei Haus zu liefern. Der Eingang wird best\u00e4tigt ohne \u00dcbernahme der Gew\u00e4hr f\u00fcr die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge. Bei gr\u00f6\u00dferen Posten sind die mit der Z\u00e4hlung oder gewichtsm\u00e4\u00dfigen Pr\u00fcfung verbundenen Kosten sowie die Lagerspesen zu erstatten.<\/li><li>Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungs-<br>\nverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zur\u00fcck. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zur\u00fcckgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme-\/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen k\u00f6nnen dem Auftragnehmer auch bei der Lieferung zur\u00fcckgegeben werden, es sei denn, dem Auftraggeber ist eine andere Annahme-\/Sammelstelle benannt worden. Zur\u00fcckgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transportes der gebrauchten Verpackung tr\u00e4gt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme-\/Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so tr\u00e4gt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die f\u00fcr eine Entfernung bis zum Betrieb des Auftragnehmers entstehen w\u00fcrden. Die zur\u00fcckgegebenen Verpackungen m\u00fcssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Anderenfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>V. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Zur Weiterver\u00e4u\u00dferung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Sp\u00e4testens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. \u00dcbersteigt der Wert der f\u00fcr den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20%, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die \u00dcbersicherung des Auftragnehmers beeintr\u00e4chtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.<\/li><li>Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gem\u00e4\u00df \u00a7 950 BGB anzusehen und beh\u00e4lt in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in H\u00f6he des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschr\u00e4nkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>VI. Beanstandungen\/Gew\u00e4hrleistungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Der Auftraggeber hat die Vertragsgem\u00e4\u00dfheit der Ware sowie der zur Korrektur \u00fcbersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverz\u00fcglich zu pr\u00fcfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferkl\u00e4rung\/Fertigungsreiferkl\u00e4rung auf den Auftraggeber \u00fcber, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferkl\u00e4rung\/Fertigungsreiferkl\u00e4rung anschlie\u00dfenden Fertigungsvor-gang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt f\u00fcr alle sonstigen Freigabeerkl\u00e4rungen des Auftraggebers.<\/li><li>Beanstandungen sind nur innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware zul\u00e4ssig. Versteckte M\u00e4ngel, die nach der unverz\u00fcglichen Untersuchung nicht zu finden sind, m\u00fcssen innerhalb der gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsfrist geltend gemacht werden.<\/li><li>Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zun\u00e4chst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und\/oder Ersatzlieferung unter Ausschluss anderer Anspr\u00fcche verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schl\u00e4gt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Verg\u00fctung (Minderung) oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrags (R\u00fccktritt) verlangen.<\/li><li>M\u00e4ngel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung f\u00fcr den Auftraggeber ohne Interesse ist.<\/li><li>Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren k\u00f6nnen geringf\u00fcgige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt f\u00fcr den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digitalproofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Dar\u00fcber hinaus ist die Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeintr\u00e4chtigen, ausgeschlossen.<\/li><li>F\u00fcr Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur H\u00f6he des Auftragswertes.<\/li><li>Zulieferungen (auch Datentr\u00e4ger, \u00fcbertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Pr\u00fcfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht f\u00fcr offensichtlich nicht verarbeitungsf\u00e4hige oder nicht lesbare Daten. Bei Daten\u00fcbertragung hat der Auftraggeber vor \u00dcbersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme f\u00fcr Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.<\/li><li>Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage k\u00f6nnen nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erh\u00f6ht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2.000 kg auf 15%.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>VII. Haftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Schadens- und Aufwendungsersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.<\/li><li>Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursachtem Schaden, bei leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen des Auftragnehmers; insoweit haftet er nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit des Auftraggebers, bei arglistig verschwiegenen M\u00e4ngeln und \u00fcbernommener Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Ware, bei Anspr\u00fcchen aus dem Produkthaftungsgesetz.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>VIII. Verj\u00e4hrung<\/strong><br>Anspr\u00fcche des Auftraggebers auf Gew\u00e4hrleistung und Schadensersatz (Ziffern VI. und VII.) verj\u00e4hren mit Ausnahme der unter Ziffer VII. 2. genannten Schadensersatzan-<br> spr\u00fcche in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>IX. Handelsbrauch<\/strong><br>Im kaufm\u00e4nnischen Verkehr gelten die Handelsbr\u00e4uche der Druckindustrie (z. B. keine<br>Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>X. Gewerbliche Schutzrechte\/Urheberrecht<\/strong><br>Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausf\u00fchrung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Anspr\u00fcchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>XI. Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten einschlie\u00dflich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverh\u00e4ltnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.<\/li><li>Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt.<\/li><\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen \u2013 HS Grafik + Druck GmbH &amp; Co. KG Stand: 1. Juli 2019 I. Geltungsbereich\/VertragsschlussAuftr\u00e4ge werden ausschlie\u00dflich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgef\u00fchrt. Abweichende Regelungen bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung. II. Preise Die Preisangebote erlangen die Verbindlichkeit erst mit der Best\u00e4tigung des Auftrages durch den Auftragnehmer. 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